DORA – Kundenkommunikation – Banken und Versicherungen

DORA und Kundendokumente

Kontoauszüge, Verträge und Mahnungen sind für Ihre Kunden der sichtbarste Teil Ihrer IT. Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um Erstellung und Versand Ihrer Kundendokumente DORA-fest zu machen: Check, Whitepaper und persönliche Beratung.

17.01.2025DORA gilt seit diesem Tag in der ganzen EU
5 Bereichevom Risikomanagement bis zur Kommunikation
4 Stundenfür die Erstmeldung eines schwerwiegenden Vorfalls
21 Fragenim kostenlosen DORA-Check, Ergebnis sofort
Hintergrund

Warum Kundendokumente ins DORA-Projekt gehören

Der Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung (EU) 2022/2554) gilt seit dem 17. Januar 2025 für Banken, Versicherungen und weitere Finanzunternehmen in der EU. Er verlangt, dass IT-Systeme gegen Störungen und Cyberangriffe abgesichert sind und kritische oder wichtige Funktionen sich innerhalb einer festgelegten Zeit wiederherstellen lassen.

DORA erfasst grundsätzlich auch die IKT-Systeme und Dienstleister der Dokumentenerstellung. Trotzdem stehen in vielen Projekten Kernbanksystem, Zahlungsverkehr und Rechenzentrum im Mittelpunkt. Dabei merken Kunden einen Ausfall hier sofort: Auszüge bleiben aus, Pflichtschreiben verspäten sich, Mahnungen gehen fehlerhaft hinaus.

Anforderungen

Was DORA für Ihre Dokumentenprozesse bedeutet

Für die Praxis lassen sich die Anforderungen in fünf Bereiche gliedern. Unterstützt die Dokumentenerstellung eine kritische oder wichtige Funktion, kommen zusätzliche Pflichten hinzu, etwa jährliche Tests und Ausstiegsstrategien.

1

Risiken und Notfallvorsorge

DORA Art. 5–16

Systeme und Abhängigkeiten erfassen, Wiederanlaufzeiten festlegen, Vorlagen sichern.

2

Störungen erkennen und melden

DORA Art. 17–23

Fehler in Dokumentenläufen rasch bemerken, einstufen und melden können.

3

Notfälle testen

DORA Art. 24–27

Dokumentenerstellung ins Testprogramm aufnehmen, Vorlagenänderungen vor der Freigabe testen.

4

Dienstleister steuern

DORA Art. 28–44

Software-, Cloud- und Output-Dienstleister prüfen, im Informationsregister erfassen, Verträge regeln.

5

Kommunikation bei Vorfällen

DORA Art. 14 und 19

Festlegen, wer Kunden bei schwerwiegenden Vorfällen wie informiert.

Titelseite des Whitepapers DORA und Kundendokumente
Whitepaper – kostenlos

DORA und Kundendokumente

Was Banken und Versicherungen bei Erstellung und Versand ihrer Kundendokumente beachten müssen. 8 Seiten als PDF.

  • Die DORA-Anforderungen, übersetzt auf Dokumentenprozesse
  • Meldefristen bei schwerwiegenden Vorfällen auf einen Blick
  • Sieben typische Lücken aus der Praxis
  • Fahrplan in fünf Schritten und Fragen an Ihren Softwareanbieter
Meldefristen

Wenn es ernst wird: Fristen bei schwerwiegenden Vorfällen

Wer melden muss, muss wissen, wie viele Kunden betroffen sind. Bei Kundendokumenten ist genau das oft die schwierigste Frage.

4 hErstmeldunginnerhalb von 4 Stunden nach Einstufung als schwerwiegend
24 hSpätestensgrundsätzlich 24 Stunden nach Kenntnis des Vorfalls
72 hZwischenmeldungspätestens 72 Stunden nach Übermittlung der Erstmeldung
1 MonatAbschlussberichtspätestens einen Monat nach der letzten aktualisierten Zwischenmeldung

Grundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2025/301. Erfolgt die Einstufung erst nach 24 Stunden, gelten besondere Fristenregelungen.

Häufige Fragen

Fragen zu DORA und Kundendokumenten

Seit wann gilt DORA?

Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Wen betrifft DORA?

Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute und weitere Finanzunternehmen in der EU. Für bestimmte kleinere Institute gilt ein vereinfachter Rahmen. Auch IKT-Dienstleister sind indirekt betroffen, weil Finanzunternehmen Anforderungen an sie vertraglich weitergeben müssen.

Gilt DORA auch für die Erstellung von Kundendokumenten?

Ja, DORA erfasst grundsätzlich alle IKT-Systeme und Dienstleister eines Finanzunternehmens, also auch die der Dokumentenerstellung. Unterstützen diese eine kritische oder wichtige Funktion, gelten zusätzliche Anforderungen, etwa an Tests, Verträge und Ausstiegsstrategien.

Was ist das Informationsregister?

Finanzunternehmen müssen alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen von Drittanbietern in einem Register erfassen (Art. 28 Abs. 3 DORA). Dazu können auch Software- und Output-Dienstleister der Dokumentenerstellung gehören, wenn sie IKT-Dienstleistungen erbringen.

Müssen Kunden bei einem Vorfall informiert werden?

Ja, wenn ein schwerwiegender IKT-bezogener Vorfall die finanziellen Interessen der Kunden beeinträchtigt. Dann sind sie unverzüglich über den Vorfall und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren (Art. 19 Abs. 3 DORA).

Gilt DORA auch in Liechtenstein und der Schweiz?

In Liechtenstein gilt DORA über das EWR-Abkommen. In der Schweiz gilt DORA nicht; dort stellt die FINMA vergleichbare Anforderungen, vor allem im Rundschreiben 2023/1 „Operationelle Risiken und Resilienz – Banken“.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Aufsichtsberatung.

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