Kontoauszüge, Verträge und Mahnungen sind für Ihre Kunden der sichtbarste Teil Ihrer IT. Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um Erstellung und Versand Ihrer Kundendokumente DORA-fest zu machen: Check, Whitepaper und persönliche Beratung.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung (EU) 2022/2554) gilt seit dem 17. Januar 2025 für Banken, Versicherungen und weitere Finanzunternehmen in der EU. Er verlangt, dass IT-Systeme gegen Störungen und Cyberangriffe abgesichert sind und kritische oder wichtige Funktionen sich innerhalb einer festgelegten Zeit wiederherstellen lassen.
DORA erfasst grundsätzlich auch die IKT-Systeme und Dienstleister der Dokumentenerstellung. Trotzdem stehen in vielen Projekten Kernbanksystem, Zahlungsverkehr und Rechenzentrum im Mittelpunkt. Dabei merken Kunden einen Ausfall hier sofort: Auszüge bleiben aus, Pflichtschreiben verspäten sich, Mahnungen gehen fehlerhaft hinaus.
Ob Sie erst einen Überblick brauchen oder schon konkret planen: Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihnen passt.
21 Fragen zu Ihren Dokumentenprozessen. Ergebnis sofort, ausführlicher Bericht auf Wunsch per E-Mail.
Check starten → PDF – 8 SeitenWas DORA für Kundendokumente verlangt, sieben typische Lücken und ein Fahrplan in fünf Schritten.
Kostenlos herunterladen → FachartikelWie Banken und regulierte Unternehmen Vorlagen, Freigaben und Rollen sicher steuern.
Artikel lesen → 30 MinutenWir gehen Ihre Situation gemeinsam durch und sagen Ihnen, was Sie zuerst angehen sollten.
Gespräch anfragen →Für die Praxis lassen sich die Anforderungen in fünf Bereiche gliedern. Unterstützt die Dokumentenerstellung eine kritische oder wichtige Funktion, kommen zusätzliche Pflichten hinzu, etwa jährliche Tests und Ausstiegsstrategien.
Systeme und Abhängigkeiten erfassen, Wiederanlaufzeiten festlegen, Vorlagen sichern.
Fehler in Dokumentenläufen rasch bemerken, einstufen und melden können.
Dokumentenerstellung ins Testprogramm aufnehmen, Vorlagenänderungen vor der Freigabe testen.
Software-, Cloud- und Output-Dienstleister prüfen, im Informationsregister erfassen, Verträge regeln.
Festlegen, wer Kunden bei schwerwiegenden Vorfällen wie informiert.
Was Banken und Versicherungen bei Erstellung und Versand ihrer Kundendokumente beachten müssen. 8 Seiten als PDF.
Wer melden muss, muss wissen, wie viele Kunden betroffen sind. Bei Kundendokumenten ist genau das oft die schwierigste Frage.
Grundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2025/301. Erfolgt die Einstufung erst nach 24 Stunden, gelten besondere Fristenregelungen.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute und weitere Finanzunternehmen in der EU. Für bestimmte kleinere Institute gilt ein vereinfachter Rahmen. Auch IKT-Dienstleister sind indirekt betroffen, weil Finanzunternehmen Anforderungen an sie vertraglich weitergeben müssen.
Ja, DORA erfasst grundsätzlich alle IKT-Systeme und Dienstleister eines Finanzunternehmens, also auch die der Dokumentenerstellung. Unterstützen diese eine kritische oder wichtige Funktion, gelten zusätzliche Anforderungen, etwa an Tests, Verträge und Ausstiegsstrategien.
Finanzunternehmen müssen alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen von Drittanbietern in einem Register erfassen (Art. 28 Abs. 3 DORA). Dazu können auch Software- und Output-Dienstleister der Dokumentenerstellung gehören, wenn sie IKT-Dienstleistungen erbringen.
Ja, wenn ein schwerwiegender IKT-bezogener Vorfall die finanziellen Interessen der Kunden beeinträchtigt. Dann sind sie unverzüglich über den Vorfall und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren (Art. 19 Abs. 3 DORA).
In Liechtenstein gilt DORA über das EWR-Abkommen. In der Schweiz gilt DORA nicht; dort stellt die FINMA vergleichbare Anforderungen, vor allem im Rundschreiben 2023/1 „Operationelle Risiken und Resilienz – Banken“.
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