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Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Soziale Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein organisatorisches Prinzip innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht es Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern, an zentralen Entscheidungsprozessen der Versicherungsträger mitzuwirken.

Im Rahmen dieser Selbstverwaltung werden wesentliche Entscheidungen unter anderem in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation getroffen. Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber wirken dabei in entsprechenden Gremien an der Gestaltung und Kontrolle der Sozialversicherungsträger mit.

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