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Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden: In der sozialen Selbstverwaltung beschließen sie Haushalte von Versicherungsträgern und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.